IPC - Zertifizierung

Menschen, die bereits schwerhörig sind dürfen ohne Gehörschutz nicht im Lärmbereich arbeiten.

Die Kombination von Gehörschutz und Hörgerät ist nicht zulässig, da sich beim Tragen eines normalen Hörgeräts unter dem Gehörschutz einer Gehörgefährdung nicht ausschließen lässt.  Grund dafür ist, dass das Hörgerät auch unter einer Gehörschutzkapsel den Schall so weit verstärken kann, das Pegel eventuell erreicht werden können, die sich gehörschädigenden auswirken. Aus diesem Grund ist eine derartige Kombination am Arbeitsplatz nicht erlaubt. 

Dies bedeutet für die Betroffenen häufig: Hörgerät raus, Gehörschutz auf, mit der Folge, dass für eine verbale Kommunikation nur noch sehr eingeschränkt möglich ist und auch Warnsignale nicht mehr gehört werden. Um dem Abhilfe zu schaffen kann man nun zuverlässig prüfen, ob ein Hörgerät gleichzeitig auch als Gehörschutz funktioniert. Bei diesen Geräten spricht man von sogenannten ICP-Hörgeräten, die die Funktion eines Hörgerätes und eines Gehörschutzes vereinen.

Damit ein Hörgerät auch Gehörschutzqualität besitzt müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein: Die Geräte dürfen nur bestimmte Frequenzen verstärken, sie muüssen das Sprachsignal gut von Störgeräuschen trennen und sie müssen ein spezielles Arbeitsplatzprogramm besitzen, das eine Schallverstärkung bis zu gehörschädigenden Pegeln verhindert.

Es gibt diese Systeme in folgenden Varianten:

  • Kombination Gehörschutz Hörgerät
  • Hörgerät mit Gehörschutz
  • ICP-Hörgerät

Seit November 2016 ist das Hörstudio Möllmann für die Anpassung und Versorgung mit diesen speziellen Hörsystemen zertifiziert.

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